Jeder Student mit  jordanischer oder anderer  Staatsangehörigkeit kann sich an der Universität auf zwei Wege einschreiben lassen :

 

Erstens:  das parallele Programm ( im folgenden ist eine Darstellung  der Vorschriften  und  Bedingungen des parallelen Programms , sowie die von der Universität angebotenen Fachgebiete  und die gültigen Gebühren pro Stunde für jedes Fachgebiet nebst den erforderlichen Unterlagen)

 

 

die Zulassungsbedingungen für das parallele Programm  für die Erlangung des  Bachelor-Abschlusses

 

 

Der Student wird zugelassen, wenn er [das jordanische allgemeine sekundäre Zertifikat des Studiums] oder einen vergleichbaren Abschluss nachweisen kann.

 

Ein Student kann zum Parallellprogramm zugelassen werden, wenn er über eine  ausländische  Hochschulreife  wie GCE.-Zeugnis oder eine internationale Hochschulreife verfügt , die er innerhalb oder außerhalb des jordanischen Königreichs erworben hat  . Es wird von den Studenten , die solche Zeugnisse besitzen, verlangt, daß sie diese vom jordanischen Bildungsministerium anerkennen  lassen.

 

 

Das Abiturzeugnis des Schülers muss aus einer Fachrichtung sein , die ihm berechtigt,  sich  an der Fakultät / Fachrichtung einzuschreiben.

A- Das Abitur der naturwissenschaftlichen Gymnasien wird von Allen Fachrichtungen anerkannt.

B- Das Abiturzeugnis der hum,anistischen Gymnasien  wird von allen geisteswissenschaftlichen  Fakultäten akzeptiert.

C- Die Anerkennung des Zeugnisses anderer Fachrichtungen ist möglich,  wenn der Student den Nachweis erbringt,  dass dieses Zeugnis ihm berechtigt,  an einheimischen  Universitäten aufgenommen zu werden.


Für die Zulassung zu den jeweiligen Fakultäten muss die Durchschnittsnote der Allgemeinen Hochschulreife der folgenden Mindestpunktanzahl entsprechen:

Fakultät für Medizin und Zahnheilkunde 85 %
Fakultät für Pharmazie sowie die Fakultät für Ingenieurwissenschaften 80%
Fakultät für analytische Medizin und Fakultät für Rehabilitationswissenschaften 75%
Fakultät für Agrarwissenschaften, Fakultät für Theologie ( Islamwissenschaften ), Fakultät  für Rechtswissenschaften (Juristische Fakultät) sowie  Fakiltät  für Krankenpflege 70%
Für alle übrigen Fakultäten wird eine Mindestdurchschnitt von 65  % verlangt.

 

Bewerber für das Parallele Programm, die an anderen Universitäten oder anderen Fakultäten gewisse Lehrveranstaltungen absolvierten, müssen mindestens 50% der für den Abschluß vorgesehenen Stundenanzahl laut Studienplan absolvieren. Davon muß mindestens die Hälfte der für die Spezialisierung erforderlichen Stunden sein. Diese bestandenen Lehrveranstaltungen, egal ob im Rahmen eines Diplomstudiums oder im Rahmen eines BA – Studiums dürfen nicht vor mehr als sieben Jahren zurückliegen.


Die Zulassung
zum Parallelprogramm hängt von der durchschnittsnote  des Schülers im Abiturzeugnis sowie den vorgesehenen Vorschriften der Universität.

 

 

Wer für  das Parallelprogramm einmal aufgenommen wurde, darf nicht zum normalen Programm wechseln.

 


Ein Student, der an einer anderen Bildungseinrichtung studiert hat und sich an der Jordanischen Universität  inskripieren möchte, muss den Nachweis erbringen, dass seine akademische Leistung dort überdurchschnittlich war und eine sog. Führungszeugnis dieser Institution vorliegen, um nachweisen zu können, daß er aus moralischen Gründen von dieser ausgeschlossen wurde.