Jeder Student mit jordanischer
oder anderer Staatsangehörigkeit
kann sich an der Universität auf zwei Wege einschreiben
lassen :
Erstens:
das parallele
Programm ( im folgenden ist eine Darstellung der Vorschriften
und Bedingungen des parallelen Programms , sowie die
von der Universität angebotenen Fachgebiete
und die gültigen Gebühren
pro Stunde für jedes Fachgebiet nebst den erforderlichen
Unterlagen)
die Zulassungsbedingungen für das parallele Programm
für die Erlangung des
Bachelor-Abschlusses
Der Student wird zugelassen, wenn er [das jordanische
allgemeine sekundäre Zertifikat des Studiums] oder einen
vergleichbaren Abschluss nachweisen kann.
Ein Student kann zum Parallellprogramm zugelassen werden, wenn
er über eine ausländische Hochschulreife
wie GCE.-Zeugnis
oder eine internationale Hochschulreife verfügt , die er
innerhalb oder außerhalb des jordanischen Königreichs
erworben hat . Es wird von den Studenten , die solche
Zeugnisse besitzen, verlangt, daß sie diese vom jordanischen
Bildungsministerium anerkennen lassen.
Das Abiturzeugnis des Schülers muss aus einer Fachrichtung
sein , die ihm berechtigt, sich
an der Fakultät / Fachrichtung einzuschreiben.
A- Das Abitur der naturwissenschaftlichen Gymnasien wird von
Allen Fachrichtungen anerkannt.
B- Das Abiturzeugnis der hum,anistischen Gymnasien
wird von allen
geisteswissenschaftlichen Fakultäten
akzeptiert.
C- Die Anerkennung des Zeugnisses anderer Fachrichtungen ist
möglich, wenn
der Student den Nachweis erbringt,
dass dieses Zeugnis
ihm berechtigt,
an einheimischen
Universitäten aufgenommen zu werden.
Für die Zulassung zu den jeweiligen Fakultäten muss die
Durchschnittsnote der Allgemeinen Hochschulreife der
folgenden Mindestpunktanzahl entsprechen:
Fakultät für Medizin und Zahnheilkunde 85 %
Fakultät für Pharmazie sowie die Fakultät für
Ingenieurwissenschaften 80%
Fakultät für analytische Medizin und Fakultät für
Rehabilitationswissenschaften 75%
Fakultät für Agrarwissenschaften, Fakultät für Theologie (
Islamwissenschaften ), Fakultät
für
Rechtswissenschaften (Juristische Fakultät) sowie
Fakiltät für
Krankenpflege 70%
Für alle übrigen Fakultäten wird eine Mindestdurchschnitt
von 65 %
verlangt.
Bewerber für das Parallele Programm, die an anderen
Universitäten oder anderen Fakultäten gewisse
Lehrveranstaltungen absolvierten, müssen mindestens 50% der
für den Abschluß vorgesehenen Stundenanzahl laut Studienplan
absolvieren. Davon muß mindestens die Hälfte der für die
Spezialisierung erforderlichen Stunden sein. Diese
bestandenen Lehrveranstaltungen, egal ob im Rahmen eines
Diplomstudiums oder im Rahmen eines BA – Studiums dürfen
nicht vor mehr als sieben Jahren zurückliegen.
Die Zulassungzum Parallelprogramm hängt von der durchschnittsnote
des Schülers im
Abiturzeugnis sowie den vorgesehenen Vorschriften der
Universität.
Wer für das
Parallelprogramm einmal aufgenommen wurde, darf nicht zum
normalen Programm wechseln.
Ein Student, der an einer anderen Bildungseinrichtung
studiert hat und sich an der Jordanischen Universität
inskripieren möchte, muss den Nachweis erbringen,
dass seine akademische Leistung dort überdurchschnittlich
war und eine sog. Führungszeugnis dieser Institution
vorliegen, um nachweisen zu können, daß er aus moralischen
Gründen von dieser ausgeschlossen wurde.